Mit Festlegung vom 12.10.2021 (BK4-21-056) hat die Bundesnetzagentur die Grundlage für die Eigenkapitalverzinsung der kommenden 4. Regulierungsperiode gelegt. Die rückläufigen Zinssätze in Verbindung mit der Veröffentlichung umfangreicher Daten der Strom- und Gasnetzbetreiber, welche durch die Bundesnetzagentur reguliert werden (Veröffentlichung am 22.11.2021), haben wir zum Anlass genommen, eine erste Analyse der Auswirkung der EK-Zinsveränderung auf eben diese Netzbetreiber durchzuführen.
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