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07.08.2024 | Newsletter Ausgabe 01/2024 Wie sollen die Tarifzeiten für die zeitvariablen Netzentgelte abgeleitet werden?

Ableitung zeitvariabler Netzentgelte gemäß §14a EnWG Oliver Radtke | Holger Nestler
oliver.radtke@bet-energie.de

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr bei der Festlegung der Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen drei Module definiert. Modul 1 (pauschale Reduzierung) und Modul 2 (prozentuale Reduzierung) wurden bereits im Jahr 2024 implementiert und auf den Preisblättern ausgewiesen. Nach Einführung der Module 1 und 2 müssen die Netzbetreiber ab dem 01.04.2025 zusätzlich das Modul 3 anbieten.

Das Modul 3 beinhaltet ein zeitvariables Netzentgelt und stellt eine optionale Ergänzung dar. Das Modul 3 kann nur in Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden. Die Wahlmöglichkeit besteht nur für Entnahmen ohne registrierende Leistungsmessung.
 
Das zeitvariable Netzentgelt ist in drei festen Preisstufen anzubieten und in mindestens zwei Quartalen eines Jahres anzuwenden.

Die Preisstufen für das gesamte Netzgebiet des VNB gliedern sich in:

  1. Standardtarif (ST): das „normale“ NNE
     
  2. Hochlasttarif (HT): max. + 100 % auf den ST; mindestens zwei Stunden pro Tag
     
  3. Niederlasttarif (NT): 10 % bis 40 % des ST

Darüber hinaus sind die Preisstufen so auszugestalten, dass ein hypothetischer Verbraucher mit einem Standardlastprofil mit und ohne Anwendung des Moduls 3 das gleiche Entgelt bezahlt.

Individuell für jeden Netzbetreiber sind nun für das Jahr 2025 die Zeiten zu ermitteln, in denen die jeweiligen Tarifstufen gelten. Für die Ermittlung ließe sich in Anlehnung zur Vorgehensweise für Ermittlung des Hochlastzeitfensters nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV der Lastgang in der NS-Ebene auf die höchsten ¼ h- Entnahmen im Tagesverlauf je Quartal verdichten. Auf Basis des sich daraus ergebenden Lastverlaufs können dann die Tarifzeiten abgeleitet werden:
 

Im Ergebnis werden die Rabattierungen im NT-Zeitfenster durch höhere Entgelte im HT-Zeitfenster kompensiert. Je kürzer das HT-Zeitfenster ist, desto stärker steigen die Entgelte in diesem Zeitraum. 
Die Tarifstufen inkl. der Tarifzeiten müssen auf dem Preisblatt für 2025 ausgewiesen werden.

Bei der Ableitung der Tarifzeiten und der Preisstufen unterstützen wir Sie gerne. 
 

 


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