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21.11.2024 | Newsletter Ausgabe 02/2024 Regulierungscontrolling: die Betriebskosten im Griff!

Micha Ries
micha.ries@bet-energie.de

Die Genehmigung der Netzkosten als Ausgangsniveau der Erlösobergrenze stellt im Bereich der Betriebskosten (Opex) genau genommen ein um Ineffizienzen bereinigtes und inflationiertes Budget pro Kostenart für  jedes Jahr der laufenden Regulierungsperiode dar. Diese Budgets sind nicht nachverhandelbar und begrenzen die erlaubten Erlöse aus Netzentgelten. Ein regelmäßiger Abgleich der genehmigten Budgets mit den tatsächlich angefallenen Kosten ist daher unabdingbar.

Die Landesregulierungsbehörden und die Bundesnetzagentur regulieren die Netzentgelte der deutschen Netzbetreiber auf der Grundlage des EnWG und der ergänzenden Rechtsverordnungen (StomNEV/GasNEV). 

Seit dem 01.01.2009 gilt zudem die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), nach der die Kostenbasis für die Netzentgeltkalkulation in sogenannten Basisjahren oder Fotojahren ermittelt wird. Auf dieser Basis werden die Erlösobergrenzen festgelegt. Darüber hinaus sind die  Netzentgelte jährlich zu berechnen und zu überprüfen. Im Ergebnis werden die genehmigten Kosten vereinfacht dargestellt, auf die Netzmengen verteilt und das sich ergebende Netzentgelt dem Netznutzer in Rechnung gestellt.

Die besondere Herausforderung für den Netzbetreiber besteht darin, die Höhe der genehmigten Netzkosten als Budget einzuhalten und in den Folgejahren der Regulierungsperiode nicht zu überschreiten.

Das genehmigte Budget für die Betriebskosten (Opex) setzt sich dabei aus aufwandsgleichen Kosten im Basisjahr zusammen, die im Zuge der Kostenprüfung teilweise gekürzt und nicht in voller Höhe genehmigt wurden.
Zudem kommt es immer wieder vor, dass sich Opex erst in den Folgejahren ergeben. Diese Kosten sind zwar betriebsnotwendig, aber in der letzten Kostenprüfung- und Genehmigung nicht enthalten. 

Ein weiteres Problem im System der Anreizregulierung ist die Höhe der Kosten im Basisjahr. Diese Kosten bilden dann die Grundlage für die genehmigten Erlöse 3 bis 7 Jahre später. Die Gefahr einer Überschreitung der genehmigten Budgets ist sehr häufig gegeben. Eine Überschreitung geht jedoch zu Lasten des Jahresergebnisses des Netzbetriebes. Ein Ausgleich findet nicht statt.

Um einen Überblick über die genehmigten Budgets und die dem gegenüber tatsächlich angefallenen Kosten zu erhalten, bietet BET das Projekt „Regulierungscontrolling“ an. 

Die genehmigten Opex werden erfasst und über die Regulierungsformel weiterentwickelt. Im Ergebnis werden die genehmigten und regulierten Opex als einzelne Bestandteile der Erlösobergrenze des Betrachtungsjahres einzeln ermittelt und sichtbar gemacht. Ein Vergleich mit den tatsächlich angefallenen Kosten auf Basis der GuV-Position, bis hin zur Kontenbasis ist nun möglich. 

Die Gegenüberstellung der regulierten Kosten und der IST-Kosten des Betrachtungsjahres erfolgt idealerweise auf Basis der Monatsabschlüsse (BWA), der Quartalsabschlüsse oder zumindest auf Basis des Jahresabschlusses.
In der laufenden Regulierungsperiode gilt es daher, ein besonderes Augenmerk auf die Budgets des Basisjahres zu legen und die tatsächlichen Kosten Jahr für Jahr daran zu messen.

Ein gutes Regulierungscontrolling hat die Kostenentwicklung rechtzeitig im Blick und lässt Raum zum Gegensteuern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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