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Gutachten und Anträge spielen im operativen und strategischen Geschäft der Betreiber von Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeverteilsystemen eine große Rolle. Immer wieder müssen umfangreiche Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und staatlichen Stellen erfüllt werden, die ein hohes Maß an Detailkenntnissen zu den formell geforderten Inhalten erfordern. Darüber hinaus gilt es, vorhandene Fördermöglichkeiten umfassend auszuschöpfen.
Und gegenüber den Wärmekunden ist nicht nur die Umstellung auf neue, emissionsärmere Erzeugungsanlagen wichtig, sondern auch der Nachweis hierfür.
In diesem breiten Themenfeld „Gutachten und Anträge in der Wärmeversorgung“ bieten wir Ihnen zahlreiche Beratungsleistungen an. Diese reichen von der Konzeption über die Datenaufbereitung, die Erstellung und Überprüfung von Antragsunterlagen bis zur Erstellung von Gutachten.
Die Betreiber von Wärmeverteilungsanlagen müssen ihren Kunden verschiedene Nachweise und Bescheinigungen zur Qualität der Fernwärmelieferung vorlegen, z. B. zur Höhe der spezifischen Treibhausgasemissionen, zur Höhe des Primärenergiefaktors oder auch zum Anteil der erneuerbaren Energien und der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Wärme. Die entsprechenden Bescheinigungen sind meist das Ergebnis von Sachverständigen-Gutachten, die nach gesetzlichen Vorschriften oder fachlichen Regelwerken erstellt werden.
Die beiden folgenden Bescheinigungen werden oft von Interessenten für Neuanschlüsse im Wärmenetz angefragt und dienen als Qualitätsnachweise für Fernwärme und Fernkälte bzw. Fernwärme- und Fernkälteeinsatz als Ersatzmaßnahme:
Beide Bescheinigungen sind GEG-relevant und werden im Zuge der Erstellung in die DESI-Datenbank eingetragen.
Die Betreiber von Wärmeerzeugungsanlagen müssen insbesondere im Kontext des Emissionshandels umfangreiche Pläne, Berichte und Anträge erstellen, um ihre CO2-Emissionen zu überwachen, zu berichten und um kostenlose Zuteilungen von Emissionsberechtigungen zu erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei folgenden wiederkehrenden Tätigkeiten:
Wir erstellen für Sie die DEHSt-konformen digitalen Dokumente, sind jedoch nicht als Verifizierer tätig.
Bei fast allen größeren Investitionsprojekten müssen Anträge auf Förderungen, z. B. nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder auch der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gestellt werden bzw. bestätigende Gutachten vorgelegt werden, um eine beantragte Förderung tatsächlich zu erhalten.
Der steuerliche Querverbund bietet relativ einfach zu erschließende Optimierungspotenziale für kommunale Haushalte. Dabei werden defizitäre und gewinnbringende Tätigkeiten verschiedener, kommunaler Gesellschaften steuerlich wirksam zusammengefasst, sodass sich die Steuerlast insgesamt reduziert. Hierbei bietet sich u. a. die Verbindung von Blockheizkraftwerken mit Schwimmbädern an, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden können.
Für Ihren Nachweis des wirtschaftlichen Betriebs eines BHKWs nach DIN 2067 können wir ein Gutachten erstellen, dass sich an die Kriterien des maßgeblichen Rundschreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 11. Mai 2016 anlehnt:
BET verfügt für alle Themengebiete der Wärmeversorgung über erfahrene Gutachter*innen mit der geforderten Sachkunde und entsprechenden Zulassung.
Durch unsere Expertise können wir bei der Begutachtung sehr zielorientiert vorgehen, so dass für Sie der Aufwand für die Bereitstellung von Daten und Unterlagen und für Abstimmungen klein gehalten wird. Sofern verschiedene Methoden zulässig sind und/oder Auslegungsspielräume bestehen, werden diese geprüft, bewertet und im Sinne eines bestmöglichen Ergebnisses abgestimmt und angewandt.
Unsere Gutachten und Anträge sind fundiert, kompakt und verständlich, so dass sie in der Regel direkt und ohne größere Nachfragen von den entsprechenden Institutionen anerkannt werden. Die Sachverständigengutachten sind praxisnah verfasst, damit Anlagenbetreiber, Wirtschaftsprüfer u. a. reibungsarm weiterarbeiten können.
Durch das energiewirtschaftliche Know-how der BET – Expert*innen werden bestehende Gestaltungsspielräume wirtschaftlich in Ihrem Sinne genutzt.
Soweit zulässig und gewünscht, bieten wir Ihnen neben der Begutachtung auch Beratung und weitere Unterstützung wie z. B. die Datenerhebung im Rahmen einer Leistungsfahrt, die Auswertung von Nachweisdokumenten und die konzeptionelle Beratung oder Begleitung in Antragsverfahren an. BET schaut voraus und informiert über mögliche und auch längerfristige Auswirkungen der Begutachtungsergebnisse.
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