Im Sommer 2021 wurde — in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das überarbeitete Klimaschutzgesetz verabschiedet, in dem das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 verankert ist. Die Realisierung von Klimagasneutralität innerhalb von weniger als 25 Jahren ist eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Zur Zielerreichung wird es große Anstrengungen sowohl im klassischen energiewirtschaftlichen Marktumfeld als auch in allen weiteren Sektoren brauchen. Die Zieldefinition der Energiepolitik ist eindeutig, jedoch fehlen bisher ausreichend Maßnahmen, um die Zielerreichung sicherzustellen.
Zahlreiche Fragen hinsichtlich Marktregeln und regulatorischen Rahmenbedingungen, technische Fragen sowie die Weiterentwicklung zahlreicher Prozesse und erforderlicher Kooperationen sind noch auszugestalten.
Ein kleiner Ausschnitt aus dem sich ergebenden Fragenkatalog zeigt im Folgenden die Vielfältigkeit der Themen in der aktuellen Beratung der Energiepolitik auf.
BET berät politische Impulsgeber und Entscheidungsträger von der Kommunalen- bis zur Bundesebene in den unterschiedlichen und vielschichtigen Themenaspekten. Im gemeinsamen Diskurs arbeiten wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile möglicher Strategien heraus. Dabei bieten wir Ihnen unsere Beratung in verschiedenen Rollen an: Ob als Sparrings-Partner für Ihre Ideen oder in gutachterlicher Tätigkeit, wir unterstützen Sie gerne.
Unser Anspruch ist es, dabei die Energiewende nicht als Stückwerk zu denken, sondern die Zusammenhänge im Großen und Ganzen im Blick zu behalten.
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