Am 04. April 2019 hat der Bundestag das NABEG 2.0 (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) beschlossen, das am 17. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Mit den neuen Regelungen wird ein Instrument, das bisher ausschließlich dem Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung stand, auf die Verteilnetzbetreiber übertragen. Somit waren insbesondere Verteilnetzbetreiber und Anlagenbetreiber (aber auch weitere Akteure) gefordert, die neuen Prozesse zu implementieren.
Zunächst war angedacht, dass diese Transformation am 01. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird. Inzwischen wurde mit der BDEW-Übergangslösung die Scharfschaltung der vollständigen Redispatch 2.0-Prozesse auf den 31. Mai 2022 verschoben. Die Betriebsbereitschaft muss jedoch bereits zum 01. März 2022 sichergestellt sein, bevor eine dreimonatige Testphase startet. Die Branche arbeitet deswegen aktuell mit Hochdruck daran, die Daten zu harmonisieren, die Übergangslösung und Zielprozesse zu implementieren – und die Bundesnetzagentur lässt sich regelmäßig über aktuelle Fortschritte informieren.
Klar ist: Als betroffener Akteur muss man weiterhin mit aller Kraft die Umsetzung der Zielprozesse vorantreiben.
Im Rahmen von Redispatch 2.0 ändern sich die Rechte und Pflichten einer Vielzahl Akteure im Energiesystem, insbesondere für den Verteilnetzbetreiber. Dieser ist für die Prognose und Steuerung der in seinem Netz angeschlossenen Anlagen sowie die Abwicklung sämtlicher technisch-operativen sowie bilanziellen und abrechnungsrelevanten Prozesse rund um Redispatch 2.0 verantwortlich.
Anlagenbetreiber müssen teilweise erstmalig an den standardisierten Datenaustauschprozessen im Energiemarkt teilnehmen oder sich einen Dienstleister, der ihre neuen Pflichten wahrnimmt und Prozesse abwickelt, suchen.
Diese Anforderungen betreffen auch Betreiber kleinerer Stromnetze. Aktuell werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW, sowie künftig alle steuerbaren Anlagen (auch <100 kW) in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann auch Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen. Die konkrete Betroffenheit muss individuell geprüft werden.
Vorhandene Datenstrukturen müssen angereichert und ggf. neu geschaffen sowie der Zugriff durch die RD 2.0 Prozesse sicher gestellt werden.
Für Anlagen und Lasten müssen in der Netz-topologie punktscharfe Prognosezeitreihen für die Netzengpassanalyse zur Verfügung gestellt werden.
Mittels Netzsimulationen werden kontinuierlich potentielle Netzengpässe im eigenen Netz bewertet und daraus Flexibilitäts-potentiale ermittelt und abgeleitet.
Für die Behebung von Netzengpässen in eigenen und vorgelagerten Netzen werden geeignete RD-Maßnahmen ermittelt und priorisiert.
Die ermittelten RD-Maßnahmen müssen über geeignete Kommunikations- und Steuertechnik umgesetzt werden. Ein Monitoring der Umsetzung ist erforderlich.
Die durch RD-Maßnahmen verursachte Ausfallarbeit wird mit Hlife verschiedener Abrechnungsmodelle ermittelt.
Bestehende MaBiS-Prozesse werden erweitert, um eine Anpassung der Fahrpläne vorzunehmen und die Ausfallarbeiten zu übertragen.
Vom Redispatch betroffene Marktakteure werden über neue Prozesse entschädigt - hier existieren verschiedene Abrechnungsmodelle.
20.09.2021 |
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