Der Gassektor steht in den nächsten Dekaden vor einer grundlegenden Transformation, auf die der aktuell auf Erhalt und Ausbau ausgelegte Ordnungsrahmen nicht ausgelegt ist. Energiesystemstudien prognostizieren einen Rückgang der energetischen Nachfrage nach Erdgas und Biogas zwischen 85 % und 94 %. Gleichzeitig wird die energetische Nachfrage nach Wasserstoff bis 2045 „nur“ 18 % und 47 % der heutigen energetischen Gasnachfrage.
Ein weiterentwickelter Ordnungsrahmen muss daher sowohl Hürden für die Umstellung bestehender Infrastrukturen von Erdgas zu Wasserstoff abbauen, als auch einen Rahmen schaffen, in dem die Refinanzierbarkeit auch bei vielen Stilllegungen nicht gefährdet ist. Wie ein Ordnungsrahmen aussehen kann, hat BET zusammen mit der Kanzlei Rosin Büdenbender im Auftrag von Agora Energiewende erarbeitet.
In der Umsetzung der Vorschläge ist der Staat gefordert, den Rahmen zeitnah zu setzen, damit Netzbetreiber und Energieversorger ausreichend Zeit und Sicherheit haben sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Wichtige Handlungsfelder für die Unternehmen sind die Entwicklung einer spartenübergreifenden Betrachtung, die Antizipation der kommunalen Wärmeplanung, die Prüfung der eigenen Position als Wärmedienstleister und die Information der Netzkunden.
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