Industrie

Operative Unterstützung bei Anträgen und Datenmeldungen


Industrieunternehmen mit einem hohen Energieverbrauch stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, eine Vielzahl von Anträgen und Datenmeldungen fristgerecht und korrekt einzureichen. Diese Verpflichtungen umfassen verschiedene Bereiche wie

  • den Emissionshandel,
  • die Beantragung kostenloser Emissionsberechtigungen,
  • die Strompreiskompensation und
  • Entlastungen von Energie- und Stromsteuern und die
  • Energiepreisbremse.

Anträge und Datenmeldungen als Herausforderung mit hohem Schadenspotential für Industrieunternehmen

Die Bedeutung einer fehlerfreien Antragstellung ist immens, da eine versäumte Frist oder ein formaler Fehler schwerwiegende finanzielle Folgen wie Förderungseinbußen oder Sanktionen mit sich bringen kann. Die Komplexität der Regelungen und die Notwendigkeit, spezielle Antragssoftware zu verwenden, erschweren die Bewältigung dieser Aufgaben im Tagesgeschäft für Unternehmen.
Aus diesem Grund bietet BET eine umfassende Beratung und operative Unterstützung an, um Industrieunternehmen in diesen Bereichen effektiv zu entlasten.

BET verfügt über mehr als 15 Jahre fundierte Erfahrung im Bereich Energiesteuer/Stromsteuer und ist seit der Einführung des Emissionshandels im Jahr 2004 als kompetenter Berater und Unterstützer aktiv. Die Expert*innen von BET kennen die aktuellen Regelungen und Verwaltungspraktiken der zuständigen Behörden und können dieses Fachwissen praxisnah vermitteln. Die Einarbeitung in die spezifischen Antragssysteme ist für das BET-Team bereits Routine, wodurch Unternehmen von diesem zeitaufwändigen Prozess entlastet werden. Als verlässlicher Sparring-Partner steht BET Unternehmen zur Qualitätssicherung ihrer Anträge zur Verfügung.
 

Energiepreisbremse


Im Zuge des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Energiepreisbremsen eingeführt, um Gas-, Wärme- und Stromkosten für Endverbraucher zu entlasten. Industrieunternehmen müssen ihren Verbrauch entsprechend einordnen lassen und die geltenden Entlastungskontingente und Preisbremsen berücksichtigen. Es existieren verschiedene Höchstgrenzen für staatliche Entlastungen im Unternehmensverbund. 

BET unterstützt Unternehmen bei der Ermittlung der relevanten Entlastungssummen, identifiziert die Meldepflichten und erarbeitet gemeinsam mit den Unternehmen einen detaillierten Meilensteinplan zur rechtzeitigen Erfüllung der Anforderungen. Zusätzlich werden spezifische Vorgaben wie Arbeitsplatzgarantien und Boni-Regelungen sorgfältig berücksichtigt, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.
 

EU-Emissionshandel


Für die meisten größeren Industrieunternehmen besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am EU-Emissionshandel. Diese Betriebe müssen jährlich verbindliche Meldungen erstellen und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen, dazu zählen:

  • Emissionsbericht (EmB)
  • Zuteilungsdatenbericht (ZDB)
  • Verbesserungsbericht (zyklisch, in Abhängigkeit der Emissionshöhe oder anlassbezogen)

Die Methoden seiner Berichterstattung muss der Betreiber dokumentieren und bei der DEHSt zur Genehmigung einreichen:

  • Überwachungsplan (UEplan)
  • Methodenplan (MP)


Anträge auf die Zuteilung (Zuteilungsantrag) kostenloser Emissionsberechtigungen müssen ebenfalls sorgfältig und fristgerecht gestellt werden. 

Klimaneutralitätsplan


Für die Periode 2026 bis 2030 muss im Jahr 2024 ein Zuteilungsantrag bei der DEHSt eingereicht werden. Durch die letzte Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie ist in diesem Zusammenhang eine Neuerung entstanden: Anlagenbetreiber, die auf Basis eines relevanten Produktbenchmarks kostenlose Zuteilungen erhalten und deren spezifische Emissionen bei mindestens einem Produkt über dem 80. Perzentil der Emissionswerte liegen, müssen bis zum 01.05.2024 einen sogenannten Klimaneutralitätsplan erstellen und bei der DEHSt einreichen. Andernfalls droht eine Kürzung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen.

Die Nichteinhaltung von Fristen, formale Fehler und nicht beachtete Änderungen im Vergleich zur Vorperiode bergen großes Schadenspotential für Ihr Unternehmen. BET bietet umfassende Beratung und Unterstützung in diesen komplexen Bereichen, um Unternehmen vor finanziellen Nachteilen zu bewahren.

Für die meisten größeren Industrieunternehmen besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am EU-Emissionshandel. Diese Betriebe müssen jährlich verbindliche Meldungen erstellen und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen, darunter den Emissionsbericht (EmB), den Zuteilungsdatenbericht (ZDB) und den Verbesserungsbericht. 
Die Betreiber müssen ihre Methoden der Berichterstattung dokumentieren und zur Genehmigung bei der DEHSt einreichen. 

Strompreiskompensation (SPK)


Auch Unternehmen, die bestimmte Produkte / Produktgruppen herstellen, haben die Möglichkeit, eine Kompensationszahlung für die CO2-Kosten des für diese Produkte eingesetzten Stroms zu erhalten. Die Antragstellung für diese Kompensation erfolgt jährlich bei der DEHSt zu variablen Fristen. 

BET unterstützt Unternehmen bei der präzisen Ermittlung und Bilanzierung der begünstigten Strommenge. Auf Wunsch übernimmt das BET-Team die Erstellung des Kompensationsantrags in der verpflichtend zu nutzenden Antragssoftware FMS der DEHSt und führt Abstimmungen mit den verpflichtend beteiligten Wirtschaftsprüfern durch.
 

Energiesteuern und Stromsteuern


Industrieunternehmen haben verschiedene Möglichkeiten der Begünstigung, Entlastung und Rückerstattung im Bereich der Energiesteuer und der Stromsteuer. Hierbei müssen Unternehmen die jeweiligen Regelungen einmalig im Vorfeld und im Folgenden regelmäßig fristgerecht beantragen. 

BET verfügt über umfassende Erfahrungen in den relevanten Regelungen, darunter 

  • § 9 Stromsteuergesetz (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen)
  • § 9a Stromsteuergesetz (bestimmte Prozesse und Verfahren)
  • § 9b Stromsteuergesetz (produzierendes Gewerbe)
  • § 10 Stromsteuergesetz (Sonderfälle / „Spitzenausgleich“)
  • § 3, § 3a Energiesteuergesetz (Begünstigte Anlagen)
  • § 51 Energiesteuergesetz (bestimmte Prozesse und Verfahren)
  • § 53, § 53a Energiesteuergesetz (Stromerzeugung, KWK)
  • § 54 Energiesteuergesetz (produzierendes Gewerbe)
  • § 55 Energiesteuergesetz (Sonderfälle / „Spitzenausgleich“)

Gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt BET Unternehmen bei der präzisen Mengenermittlung und -abgrenzung, der Aufstellung kosteneffizienter Messkonzepte sowie der Antragsstellung im webbasierten Antragsystem der Zollverwaltung.

BET ist der verlässliche Partner für Industrieunternehmen, die Unterstützung bei der Bewältigung der komplexen Anforderungen im Bereich Anträge und Datenmeldungen benötigen. 
Dank langjähriger Erfahrung und Expertise bieten wir eine umfassende Palette an Beratungsleistungen und operativer Unterstützung, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Pflichten zu erfüllen, Risiken zu minimieren und langfristig eine wirtschaftliche Energiebeschaffung sicherzustellen.
 

Beratungsfelder Transformation und Dekarbonisierung Industrieunternehmen

Dekarbonisierung der Industrie
Impulse für eine nachhaltige Transformation von Industrieunternehmen

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Denis vom Stein
Leiter Kompetenzteam
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E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-419


 

Falk Otto
Projekt-Manager

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+49 341 30501-16


 

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