Für Netzbetreiber stehen momentan aus Sicht von BET zwei Hauptauslöser im Focus, die sie veranlassen sich mit der Thematik einer Ausschreibung zu befassen. Zum einen schaut die Bundesnetzagentur zunehmend genauer auf die Dienstleistungsverträge im regulierten Bereich der Verteilnetzbetreiber. Oftmals werden bestehende Konstrukte nicht mehr kritiklos akzeptiert oder führen gar zu Kostenkürzungen. Netzbetreiber sind aufgefordert, die Marktgerechtigkeit nachzuweisen und Kosten transparent zu machen. Zum anderen können Netzbetreiber nicht mehr wie früher üblich den Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem Konzessionsvertrag für den Stromnetzbetrieb koppeln.
D.h. folgende technische Dienstleistungen in der Energieversorgung stehen dabei u. a. im Fokus:
Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine Inhouse-Vergabe ermöglichen. Ein formales Vergabeverfahren ist nun zwingend notwendig, um ein rechtliches Risiko zu vermeiden.
Es gibt unterschiedliche Vergabeverfahren. Je nach einzuhaltenden Wertgrenzen und der Art der zu beschaffenden Leistung ist es für ein optimales Ergebnis essenziell, das richtige Verfahren auszuwählen. Die immer größer werdende Komplexität erschwert es vielen Netzbetreibern, mit eigenen Kompetenzen und Kapazitäten eine solche Vergabe erfolgreich und rechtssicher durchzuführen.
Vor Aufnahme des Vergabeverfahrens sollte eine umfassende Analyse der Ist-Situation in technisch wirtschaftlicher und vertraglicher Hinsicht durchgeführt werden.
Dabei stellen sich typischerweise folgende Fragen:
Es wird in einem dynamischem Umfeld nicht ausreichen, nur den Status Quo abzubilden. Von daher ist es notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, welche Leistungen in Zukunft hinzukommen werden und wie die eigene Rolle wahrgenommen werden soll.
Einige Denkanstöße hierzu sind:
Aus den Antworten resultieren Anforderungen, die im anschließenden Vergabeverfahren berücksichtigt und implementiert werden sollten. Es muss sichergestellt werden, dass keine gewünschte Option durch ungeschickte Vertragsgestaltung behindert oder gar verhindert bzw. zu Ungunsten des Netzbetreibers ausgestaltet wird.
Die wesentliche Schritte zur Vorbereitung und Durchführung des anschließenden Vergabeverfahrens für technische Dienstleistungen haben wir am Beispiel der Straßenbeleuchtung genauer erläutert.
Lesen Sie dort Näheres zur:
Sofern Sie ein solches Vergabeverfahren durchführen müssen, sollten Sie mindestens ein Jahr im Vorlauf mit den Vorbereitungen starten, um alle Fristen einzuhalten und alle Spielräume und Steuerungsmöglichkeiten des Vergaberechts ausschöpfen zu können.
Sehr gerne stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Beschaffung von technischen Bau- und Dienstleistungen zur Seite, um diese komplexe Angelegenheit zu meistern.
Nur eine enge Verzahnung der energiewirtschaftlichen Spezialisten mit vergaberechtlichen Kenntnissen führt zum Erfolg.
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