Konzessionsvergabe und Konzessionsbewerbung

Konzessionsvergabe Strom und Gas


Kommunen müssen ihre Konzessionen für Strom- und Gasnetze in regelmäßigen Abständen nach einem wettbewerblichen Verfahren neu vergeben. Auch für Wasserkonzessionen werden die Anforderungen an die Vergabe anspruchsvoller. Zusätzlich kann auch im Wärmebereich die Vergabe einer Konzession erforderlich sein.

Erfahren Sie, welche Fallstricke bei einer erfolgreichen Konzessionsvergabe zu beachten sind und welche juristischen Anforderungen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen eine Rolle spielen.

Strategische Überlegungen zur Konzessionsvergabe

Die drei Konstellationen der Ausgangslage für eine Kommune

  • Existieren eigene Stadtwerke, so ist es für gewöhnlich der Wunsch der Kommune, dass diese die Konzession Gas bzw. Strom auch wiedererlangen. 
  • Andernfalls steht vor dem eigentlichen Vergabeverfahren die strategische Frage, ob die Kommune beabsichtigt, ihren Einfluss durch eine “Rekommunalisierung“ zu vergrößern. 
  • Verfolgt die Kommune keine energiewirtschaftlichen Eigeninteressen, so möchte sie die Konzessionsvergabe an den besten Bieter möglichst rechtssicher und kostengünstig durchführen. Die Aufgabe beschränkt sich dann auf die Vergabe der Konzession an einen Energieversorger.

In jedem Falle ist jedoch früher oder später ein Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen. Dabei sind vielfältige rechtliche und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten. 

Konzessionsverfahren - Ablauf und Fragestellungen

Neben den strengen juristischen Anforderungen taucht im Vergabeverfahren eine Reihe energiewirtschaftlicher Fragen auf:

1. Prüfung der Netzdaten des Altkonzessionärs

  • sind die Daten vollständig, brauchbar und aussagekräftig?

2. Gestaltung der Auswahlkriterien nach §1 EnWG 

  • Welche Auswahlkriterien sind erforderlich und wirklich geeignet? 
  • Können sie für Vergleichbarkeit der Angebote sorgen? Wie sind sie konkret und unmissverständlich zu formulieren? 
  • Wie werden diese gewichtet?

3. Auswertung der eingehenden indikativen Angebote

  • Wie vergleiche ich hunderte Seiten von Angeboten?
  • Was ist relevant? Was ist wichtig? Was ist „Blendwerk“?
  • Wie sind technisch komplexe Inhalte zu verstehen? Wie soll man sie vergleichen?
  • Welches Angebot liefert denn nun die besten Inhalte? Was ist Standard, was ist wirklich kommunalfreundlich? Was ist ein echter Mehrwert für die Kommune?

4. Durchführung der Verhandlungen bzw. Bietergespräche

  • An welchen Stellen kann der Bieter aufgefordert werden, sein Angebot zu verbessern?
  • Wo sind die „Schmerzgrenzen“ in den Verhandlungen?

5. Prüfung der finalen Angebote 

  • Was hat sich im Vergleich zum Erstangebot verbessert?
  • Wie erfolgt die finale Auswertung und Bewertung der Inhalte?
  • Wie lautet die Vergabeempfehlung für den Rat der Kommune?
  • Wer kann die Angebotsinhalte und die Vergabeempfehlung komprimiert und verständlich in die Gremien tragen?

Kriterienkatalog für die Ausgestaltung der Ziele des § 1 EnWG

Dreh- und Angelpunkt des Vergabeverfahrens ist die Ausgestaltung der Ziele des § 1 EnWG mit dem detaillierten Kriterienkatalog der 

1. Sicherheit, 
2. Preisgünstigkeit, 
3. Verbraucherfreundlichkeit, 
4. Effizienz und 
5. der Umweltverträglichkeit

Diese Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes für die leitungsgebundene Energieversorgung müssen in Einzelkriterien konkretisiert werden. Sie sind auf Unterkriterien herunterzubrechen, und es ist zu erläutern, was dahinter steht. 
Erst dann kann der Bewerber die Aufgabenstellungen richtig erfassen und passgenau beantworten. 

Die Zielsetzungen müssen natürlich energiewirtschaftlich sinnvoll und konsistent sein, um den „tatsächlich“ besten Netzbetreiber zu ermitteln. Dazu müssen sie „in der Sprache“ der Experten auf Seiten der Energieversorger formuliert sein.
Schließlich sind sie zu gewichten und mit dem Konzessionsvertrag in Einklang zu bringen.

Entscheidung zur Konzessionsvergabe durch den Stadt- oder Gemeinderat

In einem Konzessionsverfahren hat jeder Netzbetreiber die Möglichkeit, sich auf die Konzession Strom bzw. Gas zu bewerben. Sobald mehr als ein Bieter in das Verfahren eintritt, stehen eine Stadt oder Gemeinde vor einer höchst komplexen Aufgabe. 

Die Vergabeentscheidung hat keinen Raum für Neigungen oder Präferenzen.

 


 

Sie muss vollständig transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Dies wird durch den Kriterienkatalog sichergestellt.

BET-Kompetenz auf der Vergabeseite

BET begleitet die Kommunen in diesen anspruchsvollen Ausschreibungsverfahren in allen Teilschritten: Von der Bekanntgabe des Auslaufens der Konzession bis zur Vertragsunterzeichnung.
Das Kernstück unserer Unterstützung ist die energiewirtschaftlich solide und begründete Auswahl desjenigen Bewerbers, der aus Sicht der Kommune am besten als zukünftiger Netzbetreiber geeignet ist. BET sichert die energiewirtschaftliche Kompetenz auf Seiten der kommunalen Vergabestelle. 

Eine fundierte Vergabeempfehlung basiert auf einer von Experten erstellten Angebotsauswertung und einer „gutachterlichen“ Vergabeempfehlung zur Konzession Strom bzw. Gas. Nur dies ermöglicht den kommunalen Gremien, eine eindeutige und belastbare Entscheidung für den künftigen Strom- bzw. Gasnetzbetreiber vor Ort treffen zu können. Die Ergebnisse werden einheitlich dokumentiert, in den kommunalen Gremien vorgestellt und nachvollziehbar erörtert. Dies gewährleistet eine fundierte und belastbare Entscheidung durch die kommunalen Mandatsträger.

Erfahrung nutzen zum Vorteil der Kommune

BET hat in den vergangenen drei Jahrzehnten mehrere hundert Konzessionierungsverfahren erfolgreich begleitet. Wir kennen die Perspektive der Vergabestellen und die der anbietenden Unternehmen. 

Aktuell begleiten wir etwa 30 Projekte und sind sowohl für Städte und Gemeinden als auch für anbietende Unternehmen tätig. Auch im Hinblick auf die verschiedenen Rollen der anbietenden Unternehmen („Angreifer“, „Verteidiger“) kennen wir beide Positionen. 

Für die Projektbearbeitung im Themenbereich „Konzessionsverfahren“ stehen bei BET zur Zeit 15 festangestellte Mitarbeiter*innen bereit, um auch bei kurzen Fristen umfangreiche Unterstützung zu erbringen.


Ihr Ansprechpartner

Ralf Westermann
Leiter Kompetenzteam
Konzessionen

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-434


 

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