Kommunen müssen ihre Konzessionen für Strom- und Gasnetze in regelmäßigen Abständen nach einem wettbewerblichen Verfahren neu vergeben. Auch für Wasserkonzessionen werden die Anforderungen an die Vergabe anspruchsvoller. Zusätzlich kann auch im Wärmebereich die Vergabe einer Konzession erforderlich sein.
Erfahren Sie, welche Fallstricke bei einer erfolgreichen Konzessionsvergabe zu beachten sind und welche juristischen Anforderungen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen eine Rolle spielen.
In jedem Falle ist jedoch früher oder später ein Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen. Dabei sind vielfältige rechtliche und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Neben den strengen juristischen Anforderungen taucht im Vergabeverfahren eine Reihe energiewirtschaftlicher Fragen auf:
Dreh- und Angelpunkt des Vergabeverfahrens ist die Ausgestaltung der Ziele des § 1 EnWG mit dem detaillierten Kriterienkatalog der
1. Sicherheit,
2. Preisgünstigkeit,
3. Verbraucherfreundlichkeit,
4. Effizienz und
5. der Umweltverträglichkeit
Diese Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes für die leitungsgebundene Energieversorgung müssen in Einzelkriterien konkretisiert werden. Sie sind auf Unterkriterien herunterzubrechen, und es ist zu erläutern, was dahinter steht.
Erst dann kann der Bewerber die Aufgabenstellungen richtig erfassen und passgenau beantworten.
Die Zielsetzungen müssen natürlich energiewirtschaftlich sinnvoll und konsistent sein, um den „tatsächlich“ besten Netzbetreiber zu ermitteln. Dazu müssen sie „in der Sprache“ der Experten auf Seiten der Energieversorger formuliert sein.
Schließlich sind sie zu gewichten und mit dem Konzessionsvertrag in Einklang zu bringen.
In einem Konzessionsverfahren hat jeder Netzbetreiber die Möglichkeit, sich auf die Konzession Strom bzw. Gas zu bewerben. Sobald mehr als ein Bieter in das Verfahren eintritt, stehen eine Stadt oder Gemeinde vor einer höchst komplexen Aufgabe.
Die Vergabeentscheidung hat keinen Raum für Neigungen oder Präferenzen.
Sie muss vollständig transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Dies wird durch den Kriterienkatalog sichergestellt.
BET begleitet die Kommunen in diesen anspruchsvollen Ausschreibungsverfahren in allen Teilschritten: Von der Bekanntgabe des Auslaufens der Konzession bis zur Vertragsunterzeichnung.
Das Kernstück unserer Unterstützung ist die energiewirtschaftlich solide und begründete Auswahl desjenigen Bewerbers, der aus Sicht der Kommune am besten als zukünftiger Netzbetreiber geeignet ist. BET sichert die energiewirtschaftliche Kompetenz auf Seiten der kommunalen Vergabestelle.
Eine fundierte Vergabeempfehlung basiert auf einer von Experten erstellten Angebotsauswertung und einer „gutachterlichen“ Vergabeempfehlung zur Konzession Strom bzw. Gas. Nur dies ermöglicht den kommunalen Gremien, eine eindeutige und belastbare Entscheidung für den künftigen Strom- bzw. Gasnetzbetreiber vor Ort treffen zu können. Die Ergebnisse werden einheitlich dokumentiert, in den kommunalen Gremien vorgestellt und nachvollziehbar erörtert. Dies gewährleistet eine fundierte und belastbare Entscheidung durch die kommunalen Mandatsträger.
BET hat in den vergangenen drei Jahrzehnten mehrere hundert Konzessionierungsverfahren erfolgreich begleitet. Wir kennen die Perspektive der Vergabestellen und die der anbietenden Unternehmen.
Aktuell begleiten wir etwa 30 Projekte und sind sowohl für Städte und Gemeinden als auch für anbietende Unternehmen tätig. Auch im Hinblick auf die verschiedenen Rollen der anbietenden Unternehmen („Angreifer“, „Verteidiger“) kennen wir beide Positionen.
Für die Projektbearbeitung im Themenbereich „Konzessionsverfahren“ stehen bei BET zur Zeit 15 festangestellte Mitarbeiter*innen bereit, um auch bei kurzen Fristen umfangreiche Unterstützung zu erbringen.
06.10.2022 | Dr. Andreas Nolde und Ralf Westermann, Herausforderung Gasnetzkonzessionen in emw 5/2022
26.10.2021 | Leitfaden DStGB
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