Eine Konzessionsvergabe, die Vergabe von Wegenutzungsrechten durch eine Kommune, findet für Strom- und Gasnetze in der Regel alle 20 Jahre statt. Heutige Konzessionsverfahren sind zwingend wettbewerblich und kartellrechtlich geprägt.
Die „gute alte Zeit“ ist auch hier vorbei:
Keineswegs ist sichergestellt, dass das Stadtwerk „seine“ Stromkonzession oder Gaskonzession wie selbstverständlich wiedererlangt. Legt ein Wettbewerber eine bessere Bewerbung vor, so geht die Konzession für die nächsten Jahre an ihn, das Netz muss aufgegeben werden. Politischer Wille, kommunale Wurzeln und Neigungen spielen in diesen Verfahren keine Rolle mehr. Es zählt ausschließlich die nachweislich beste Konzessionsbewerbung. Deswegen muss die Bewerbung „die Beste“ sein.
Erfahren Sie, warum eine erfolgreiche Konzessionsbewerbung heute eine Projektmanagementaufgabe ist und welche Auswahlkriterien eine Rolle spielen.
Muss eine passende Konzessionsbewerbung erstellt werden, versetzt dies einen Netzbetreiber fast immer in einen regelrechten Ausnahmezustand. Denn Konzessionsverfahren sind umfangreich, komplex und voller Fallstricke. Je nach Erwartungshaltung der Kommune sind hier mitunter hunderte von Seiten Text vorzulegen, in denen Sie – im Wettbewerb – Ihre Expertise nachweisen müssen.
Es genügt demnach nicht, nur den Aufwand zu bewältigen. Die Bewerbung muss auch qualitativ herausragend sein.
Diese Verfahren sind für den Großteil der Netzbetreiber nicht Teil des Tagesgeschäfts. Eine Konzessionsbewerbung ist keine Aufgabe, für die sie eigens Erfahrung, Wissen und Ressourcen vorhalten. Ohne zusätzliche Kräfte, die sich regelmäßig intensiv mit dem Thema beschäftigen und ihre Erfahrung einbringen können, fällt es Bewerbern in aller Regel sehr schwer, sich im Konzessionswettbewerb durchzusetzen.
Um es klarer zu formulieren: Wenn ein Netzbetreiber nicht als einziger Bieter auftritt, wenn also Wettbewerb im Verfahren herrscht, kann er in aller Regel ohne Beratung heute nicht mehr erfolgreich in derartigen Verfahren obsiegen.
Die Basis einer erfolgreichen Konzessionsbewerbung ist die präzise energiewirtschaftliche Erfüllung des Anforderungskatalogs der Vergabestelle. Die technische Expertise zu Papier und in Form zu bringen, in einem meist anspruchsvollen Zeitplan mit sehr vielen Beteiligten, ist eine herausfordernde Projektmanagementaufgabe. Keine der beiden Komponenten darf unterschätzt werden.
Erfahrung ist der Schlüssel zum Erfolg, um die beiden Aufgaben gleichermaßen zu meistern.
Die Vergabestelle der Kommune fordert die Netzbetreiber auf, ihr Interesse am Wettbewerb zu bekunden. Es werden Daten des Altkonzessionärs zum Netz verlangt und den Interessenten bereitgestellt. Ein Verfahrensbrief, die „Bedienungsanleitung“ zum Verfahren, regelt formale Aspekte und legt fest, welche exakten Inhalte die Bewerbung umfassen soll.
Dies sind neben dem Konzessionsvertrag umfangreiche Konzepte zu Auswahlkriterien, die die Ziele des Paragraf 1 EnWG konkretisieren:
Für die Wassersparte wie auch die Wärmeversorgung gelten oft abweichende oder „analoge“ Regeln. Hier ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich. Mal kann eine Inhouse-Vergabe für weitere 40 Jahre erfolgen, mal ist ein formales Ausschreibungsverfahren angezeigt. Juristische Beratung ist (auch) hier unerlässlich.
Um sich im Konzessionswettbewerb durchzusetzen, bedarf es fachlicher Expertise und Erfahrung.
BET steht Ihnen hierbei zur Seite und unterstützt Sie bei Ihrer Konzessionsbewerbung als Netzbetreiber mit den Erkenntnissen aus Hunderten von Verfahren in den letzten Jahren. Wir kennen „beide Seiten“ des Konzessionsverfahrens und alle Verfahrensbeteiligten.
Wir unterstützen Sie mit dieser Erfahrung, mit unserer energiewirtschaftlichen Expertise und einem extrem guten Marktüberblick. Zudem arbeiten wir in diesen Verfahren stets mit einem Kreis von erfahrenen Rechtsanwälten, zu denen wir in einem stehenden Netzwerk einen regelmäßigen Austausch pflegen. Dies rundet das erforderliche Kompetenzenspektrum für eine erfolgreiche Konzessionsbewerbung ab.
06.10.2022 | Dr. Andreas Nolde und Ralf Westermann, Herausforderung Gasnetzkonzessionen in emw 5/2022
26.10.2021 | Leitfaden DStGB
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