Begleitung von Schiedsverfahren und Erstellung energiewirtschaftlicher Schiedsgutachten


Die Energiewirtschaft ist wie nur wenige andere Branchen dominiert durch langfristige Investitionen. Kommerzielle Assets wie Öl- und Gasförderanlagen, Gasspeicher, Kraftwerke aber auch besondere Transportleitungen werden daher oft über Langfristverträge (sog. LTC – long term contracts) abgesichert. Solche LTC sichern zum einen dem Investor den Absatzmarkt, gleichzeitig ermöglichen sie dem Käufer, sich eine langfristige Bezugsquelle zu sichern. Oft liegt solchen LTC auch eine Logik zur Risikoteilung zwischen den Vertragsparteien zu Grunde. 

Da LTC eine solche Risikoteilung i.d.R. über einen sehr langen Zeitraum (oft mehrere Jahrzehnte) regeln müssen, wird meist versucht, insbesondere durch Preisgleitklauseln eine automatische Anpassung der Vertragskonditionen an sich verändernden Marktbedingungen zu gewährleisten. Ändern sich jedoch die Marktrahmenbedingungen und -strukturen grundlegend, wie z. B. durch die Liberalisierung der Energiemärkte Ende der 90er und bis weit in die 2000er Jahre hinein, sind oft grundlegendere Anpassungen in den Vertragsstrukturen notwendig. Hierfür sehen LTC i. d. R. Anpassungsklauseln vor, die beiden Vertragspartnern das Recht einräumen, eine Vertragsanpassung zu verlangen, falls wirtschaftliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien sich erheblich verändert haben. Damit wirken solche Anpassungsklausel als Sicherungsmechanismus für beide Seiten.

Die rasanten und tiefgreifenden Umbrüche in den Energiemärkten der letzten Jahrzehnte begründen oft einen erheblichen Anpassungsbedarf. So stellt z. B. die Umstellung ehemals Öl-/Kohle-indizierter Gaslieferverträge auf Basis des Anlegbarkeitsprinzips auf die Rahmenbedingungen eines Hub-basierten Großhandelsmarkt mit Gas-zu-Gas-Wettbewerb eine zentrale Herausforderung dar.

 


 

Ansprüche aus solchen Anpassungsklauseln müssen i. d. R. vor einem Schiedsgericht durchgesetzt werden, sofern die Vertragsparteien nicht im Rahmen kommerzieller Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
 

Preisgestaltung vor und nach der Liberalisierung

Unsere Lösungen für Sie

Wir unterstützen unsere Kunden seit mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schiedsverfahren in folgenden Schritten:


1.    Analyse des energiewirtschaftlichen Umfeldes

Im Rahmen einer Marktumfeldanalyse weisen wir qualitativ und quantitativ Marktveränderungen nach und leitet deren Auswirklungen auf das Vertragsverhältnis ab.


2.    Ableitung eines Anpassungsanspruchs

Auf Basis der Marktveränderungen und unterstützt durch quantitative Analysen leiten wir einen Anpassungsanspruch ab. Sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach.


3.    Erarbeitung einer konsistenten Argumenation zur Begründung des Anpassungsverlangens

Wir erarbeiten eine konsistente Argumentation zur Begründung des Anpassungsverlangens. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bzw. Ihre Rechtsvertreter auch bei der konkreten Formulierung des Anpassungsverlangens.


4.    Erstellung von Sachverständigengutachten

Wir begründen den Anpassungsanspruch durch ausführliche Sachverständigengutachten. Diese werden bei Bedarf unterstützt durch tiefgreifende quantitative Analysen, z.B. durch Verwendung unserer eigenen Energiemarktmodelle, Preissimulationen und stochastischen Flexibilitäts-Bewertungstools. 


5.    Bewertung der Forderungen der Gegenseite und zugehöriger Sachverständigengutachten

Wir analysieren und bewerten die Forderungen der Gegenseite und die zugehörigen gutachterlichen Stellungnahmen ausführlich.


6.    Mündliche Verhandlung

Nach Abschluss der oft mehrstufigen schriftlichen Verfahrensrunden vertreten wir die gutachterlichen Erkenntnisse im Rahmen des mündlichen Verfahrens vor dem Schiedsgericht.

 

7.    Kommerzielle Einigung

Zur Unterstützung paralleler kommerzieller Verhandlungen entwickeln und bewerten wir Kompromisslösungen. 
Dabei arbeiten wir stets eng mit unseren Kunden und Rechtsanwalts-Kanzleien zusammen, die sich auf Schiedsverfahren (Arbitration) spezialisiert haben. Verfahrenssprache ist dabei Englisch oder Deutsch.

Zu unseren Kunden zählen Gasimporteure, Gasspeicherbetreiber und -nutzer, Kraftwerksbetreiber sowie deren Handelspartner.

 


Unabhängigkeit 

Wir sind unabhängig und vertreten Mandanten unterschiedlichster Art – von Stadtwerken über internationale Energiekonzerne bis hin zu Unternehmen der Finanzwirtschaft. Unsere gutachterliche Überzeugung und die langjährige Praxiserfahrung unserer Energiemarktexpert*innen leiten uns bei unseren Bewertungen. Besonders wichtig ist uns, die Entscheidungsfindung unserer Mandanten in interdisziplinärer Zusammenarbeit optimal zu begleiten.

 

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Dr. Alexander Kox
Geschäftsführer
 

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-410


 

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