Umlagen und Netzentgelte sind für Verbraucher ein leidiges Thema. - „Ich will doch nur Strom. Was sollen die ganzen Umlagen und wofür zahle ich hier eigentlich?“ Diese plakative Frage und warum 2025 in dieser Hinsicht besonders interessant ist, möchten wir Ihnen gerne beantworten.
Tatsächlich sind die Umlagen seit 2020 deutlich gesunken.
Dies ist insbesondere auf den Wegfall der EEG-Umlage zurückzuführen, die im Jahr 2020 noch 6,756 ct/kWh betrug und zuletzt im Jahr 2022 mit 3,723 ct/kWh über den Vertriebspreis bei den Endkunden erhoben wurde. Die EEG-Umlage diente der Finanzierung der EEG-Einspeisevergütung, die Betreiber von Erneuerbaren Energieeinrichtungen erhalten. Die EEG-Vergütung gleicht die Differenz zwischen Börsenpreis und garantierter Einspeisevergütung aus und wird seit 2023 aus dem Bundeshaushalt finanziert, so dass die Umlage seitdem entfällt. Im gleichen Jahr ist ebenfalls die verschwindend geringe AbLaV-Umlage entfallen. Sie betrug 2020 gerade einmal 0,007 ct/kWh. Mit ihr wurden Unternehmen für die Bereitstellung Abschaltbarer Lasten zur Stabilisierung des Stromnetzes vergütet.
Damit sinkt die Umlage in den Stromtarifen auf 1,365 ct/kWh im Jahr 2023 gegenüber 7,763 ct/kWh im Jahr 2020. Ein erheblicher Rückgang!
Warum steigen die Umlagen dann in 2025 wieder auf 2,651 ct/kWh, also um 94 % im Vergleich zu 2023 an?
Ab 2023 gibt es nur noch drei Umlagen:
Die KWK-Umlage zur Finanzierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie von Wärme-Kälte-Netzen und -Speichern ist seit 2023 um 22 % auf 0,277 ct/kWh gesunken.
Die Offshore-Netzumlage finanziert die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen. Mit dem vermehrtem Offshore-Ausbau ist auch die Umlage seit 2023 um 38 % von 0,591 auf 0,816 ct/kWh gestiegen. Zusammen mit der KWK-Umlage macht sie 41 % der Umlagen in 2025 aus.
Die dritte Umlage ist die bisherige § 19-Umlage. Industriekunden mit besonders hohem Stromverbrauch können ein reduziertes Netzentgelt beantragen, wenn sie sich netzdienlich verhalten. Dieses verringerte Netzentgelt entfällt zunächst beim Netzbetreiber, der es wiederum durch die § 19-Umlage erstattet bekommt. Die verbleibenden Verbraucher zahlen also über die Umlage für die reduzierten Netzentgelte der Industrie. Die Umlage betrug im Jahr 2024 noch 0,656 ct/kWh, die Höhe der verringerten Netzentgelte ist seitdem um 2 % gestiegen.
Seit 2025 heißt die Umlage „Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage“. Die Bundesnetzagentur hat die Umlage erweitert, und nutzt sie für eine bundesweite Verteilung der Netzentgelte. Davon betroffen sind Netzgebiete mit besonders hohen Einspeisungen aus erneuerbaren Energien und sich u.A. durch die notwendigen zusätzlichen Netzanschlüsse ergebenen, hohen Netzentgelten. Vereinfacht gesagt, sind bisher Verbraucher in Regionen mit viel EE-Einspeisung gegenüber Verbrauchern in anderen Regionen über Gebühr belastet worden, was sich in vergleichsweise hohen Netzentgelten widerspiegelte.
Diese Mehrkosten aus besonders hoher EE-Einspeisung wurden erstmalig für das Jahr 2025 prognostiziert und von den betroffenen Netzbetreibern bei den Behörden beantragt. 178 der rund 800 Stromnetzbetreiber wälzen ihre Mehrkosten im Jahr 2025. Die Gesamtsumme aller gewälzten Mehrkosten beläuft sich auf 2,428 Mrd. €. Damit steigt die § 19 StromNEV-Umlage von 0,643 ct/kWh in 2024 auf 1,558 ct/kWh in 2025.
Im Gegenzug sinken die Netzentgelte in den betroffenen Regionen teilweise um bis zu 50 % - und die dortigen Netzbetreiber erhalten die Mehrbelastung über die §19-Umlage von den Übertragungsnetzbetreibern erstattet!
Dieser Mechanismus stellt für die betroffenen Verbraucher eine lang ersehnte Entlastung dar. Allerdings müssen auch sie, wie alle anderen Verbraucher bundesweit auch, die nun erhöhte Umlage zahlen.
Alle Verbraucher mit Ausnahme der stromintensiven Abnehmer (>1 GWh). Diese zahlen nur für die ersten 1.000.000 kWh die volle Umlage und für jede weitere kWh eine deutlich reduzierte Umlage von 0,05 bzw. 0,025 ct/kWh. Dieser geringere Betrag hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Ein stromintensiver Industriekunde, der in einer Region ansässig ist ,die ihre Netzentgelte wälzt, kann sich also über geringere Netzentgelte freuen und muss nur für die erste GWh eine höhere Umlage zahlen.
Für die Zukunft ist die Entwicklung der Offshore-Umlage und der neuen § 19-Umlage interessant. Bei den aktuell hohen Genehmigungszahlen für Offshore- und Onshore-Windanlagen, die nach der Genehmigung durchschnittlich zwei Jahre bis zur Inbetriebnahme benötigen, sowie einem verstärkten PV-Zubau ist mit einem Anstieg beider Umlagen zu rechnen.