Energiepreisbremse in der Industrie

Energiepreisbremse für die Industrie


Im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Energiepreisbremsen zur Entlastung der Gas-, Wärme- und Stromkosten für Endverbraucher verabschiedet. Über den Jahresverbrauch werden die Endverbraucher entweder in die Kategorie der Privathaushalte und KMU oder in die Kategorie der Industriekunden eingruppiert. Je nach Eingruppierung gelten unterschiedlich Entlastungskontingente und Preisbremsen. 

Entlastungsbetrag
Monatlicher Entlastungsbetrag 
= (individueller Preis – Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12  

Höchstgrenzen
Verschiedene absolute Höchstgrenzen für die Summe aller staatlich gewährten Entlastungen im Unternehmensverbund. 
► zusätzliche Zugangsvoraussetzungen innerhalb Höchstgrenzen
Zudem greifen relative Höchstgrenzen, die sich aus den krisenbedingten Mehrkosten ableiten und die tatsächliche Entlastung ggfs. mindern.

Aktuelle und perspektivische Handlungsbedarfe bei der Energiepreisbremse

Für Industriekunden gelten je nach Höhe der Entlastung unterschiedliche Meldepflichten an Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten und Prüfbehörde.  Zusätzlich greifen ab bestimmten Entlastungshöhen zunächst eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht und in den höchsten Entlastungsbeträgen Boni- und Dividendeneinschränkungen. Um Pflichten und Verbote zu umgehen ist ein „Opt-Out“ (Verzicht auf weitere Entlastung) bis zum 30. November 2023 durch Mitteilung an Lieferanten möglich. Die Wirkung des „Opt-Out“ tritt dabei für den verbleibenden Entlastungzeitraum ein.

Was können bzw. sollten Unternehmen nun tun?
Aktueller Handlungsbedarf:

  1. Abschätzung der relevanten Entlastungssumme im Unternehmensverbund für alle relevanten Commodities - Gas- Strom- und Wärmepreisbrems
    ► Einordnung in Höchstgrenze und relative Höchstgrenze (erfordert ggf. Prognose des EBIDTA)
  2. Entscheidung, ob Opt-Out unter Berücksichtigung möglicher Pflichten und Verbote relevant sein kann
  3. Meldepflichten in Abhängigkeit der Entlastungssumme identifizieren und intern Verantwortlichkeiten definieren. Meilensteinplan aufstellen und Controlling aufsetzen.
  4. Weitere Entlastungssummen-spezifische Anforderungen erfüllen: 
    ► Arbeitsplatzgarantie, Boni-Regelungen etc. beachten
  5. Einsparpotenziale und ggf. effiziente Allokation der knappen, gedeckelten Energie (Entlastung nur für 70% der 2021 Mengen) identifizieren
     

Perspektivischer Handlungsbedarf:

  1. Penibles Controlling über die Zeit zur Einhaltung des eigenen Plan
    Einhaltung der selber gesetzten Entlastungsmengen
    ► ggf. Nutzung des Opt-Out während des Jahres
  2. Veränderungen der Gesetzgebung beachten
  3. Energiepreisentwicklung beobachten und eigene Optimierung vorantreiben
  4. Prüfen von aktuellen Versorgungsverträgen
    ►  Überarbeitung der Beschaffungsstrategie / des Risikomanagements
  5. Energiemonitoring etablieren und / oder ausbauen
  6. Aufstellen und Umsetzen einer Dekarbonisierungs-Roadmap mit eigenen EE-Anlagen oder grünen PPAs
    ► Nutzung von Fördermitteln prüfen

Gerne unterstützen wir Sie bei den genannten bevorstehenden Aufgaben, um die Anforderungen für Ihren Entlastungsbetrag zu erfüllen und langfristig die Wirtschaftlichkeit der Energiebeschaffung zu erhalten!
 

Ihr Ansprechpartner

Lukas Schuffelen
Partner
Transaktionen & Industrie

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-452


 

Dr. Denis vom Stein
Leiter Kompetenzteam
Industrie

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-419


 

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