Im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Energiepreisbremsen zur Entlastung der Gas-, Wärme- und Stromkosten für Endverbraucher verabschiedet. Über den Jahresverbrauch werden die Endverbraucher entweder in die Kategorie der Privathaushalte und KMU oder in die Kategorie der Industriekunden eingruppiert. Je nach Eingruppierung gelten unterschiedlich Entlastungskontingente und Preisbremsen.
Entlastungsbetrag
Monatlicher Entlastungsbetrag
= (individueller Preis – Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12
Höchstgrenzen
Verschiedene absolute Höchstgrenzen für die Summe aller staatlich gewährten Entlastungen im Unternehmensverbund.
► zusätzliche Zugangsvoraussetzungen innerhalb Höchstgrenzen
Zudem greifen relative Höchstgrenzen, die sich aus den krisenbedingten Mehrkosten ableiten und die tatsächliche Entlastung ggfs. mindern.
Für Industriekunden gelten je nach Höhe der Entlastung unterschiedliche Meldepflichten an Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten und Prüfbehörde. Zusätzlich greifen ab bestimmten Entlastungshöhen zunächst eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht und in den höchsten Entlastungsbeträgen Boni- und Dividendeneinschränkungen. Um Pflichten und Verbote zu umgehen ist ein „Opt-Out“ (Verzicht auf weitere Entlastung) bis zum 30. November 2023 durch Mitteilung an Lieferanten möglich. Die Wirkung des „Opt-Out“ tritt dabei für den verbleibenden Entlastungzeitraum ein.
Was können bzw. sollten Unternehmen nun tun?
Aktueller Handlungsbedarf:
Perspektivischer Handlungsbedarf:
Gerne unterstützen wir Sie bei den genannten bevorstehenden Aufgaben, um die Anforderungen für Ihren Entlastungsbetrag zu erfüllen und langfristig die Wirtschaftlichkeit der Energiebeschaffung zu erhalten!
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