20.06.2020 | 2020/03 „Wasserstoff, ein handelbares Gut?“

Potenzielle Treiber identifizieren und neue Produkte denken Jörg Ottersbach und Lukas Wammes
joerg.ottersbach@bet-energie.de

Mit einiger Verzögerung war es am 10. Juni endlich soweit: Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) auf den Weg gebracht. Vor dem Hintergrund, dass Wasserstoff in der deutschen Dekarbonisierungsstrategie eine tragende Rolle spielen soll, ist auch die Etablierung eines dazugehörigen Marktplatzes elementar. Wie könnte der Markt für das Handelsgut Wasserstoff funktionieren? Welche Akteure werden eine zentrale Rolle spielen und was sind die entscheidenden Voraussetzungen für einen funktionierenden Handel mit Wasserstoff?

Da Wasserstoff heutzutage in der Regel lokal erzeugt und auch verarbeitet wird, findet ein Handel dementsprechend nur vereinzelt statt und ist stets räumlich begrenzt. Aufgrund ehrgeiziger politischer Klimaziele verschiedener Länder wird Wasserstoff in der lang- und mittelfristigen Zukunft als Energieträger auch international eine große Rolle spielen. In der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) wird hierbei ein Wasserstoffbedarf von 90 bis 110 TWh im Jahr 2030 identifiziert. Demgegenüber steht ein heutiger H2-Bedarf von etwa 50 TWh. Erklärtes Ziel ist, es bis 2030 14 TWh mit grünem Wasserstoff aus Deutschland zu decken. Vor diesem Hintergrund werden sich regionale Marktplätze und ein globaler Markt für Wasserstoff entwickeln, um Wasserstoff als Produkt zwischen verschiedenen Marktakteuren handeln zu können.

Hinsichtlich eines künftigen Wasserstoffmarktes liegt im NWS bisher der Fokus im Wesentlichen auf Maßnahmen zur Identifizierung möglicher Partnerländer, um den deutschen Wasserstoffbedarf decken zu können. Dabei werden bisher die grundlegenden Voraussetzungen für die Etablierung eines Marktes noch nicht ausreichend gewürdigt.

Folgende wesentliche Voraussetzungen müssen aus unserer Sicht gegeben sein, um einen funktionierenden Markt mit vielen Akteuren und breiter Akzeptanz zu ermöglichen:

  • Etablierung eines einheitlichen Systems zur Abrechnung: Definition und Abwicklung von Herkunftsnachweisen für den erzeugten Wasserstoff, worauf auch in der NWS hingewiesen wird.
     
  • Schaffung standardisierter und möglichst „einfacher“ Produkte: Denkbar sind hier Produkte mit verschiedenen Lieferzeiten, -strukturen und Qualitäten (von „grünem“ bis zu „grauem“ Wasserstoff.
     
  • Sicherstellung einer hohen Liquidität der angebotenen Produkte: Diese kann nur geschaffen werden durch ein ausreichendes Angebot (Erzeugung in Deutschland und Import) und Nachfrage von Wasserstoff (Schaffung von Absatzmärkten). Für letztere bedarf es neuer Produktideen (z. B. im Erdgas- und Wärmemarkt) sowie regulatorischer Anreize (z. B. Ausweitung der COs-Besteuerung).
     
  • Schaffung von Handelsplattformen. Ermöglichungen eines OTC-Handels von Standardprodukten und Etablierung von Produkten an den vorhandenen Energiehandelsplätzen und –börsen.

Wir als B E T freuen uns auf eine Diskussion mit Ihnen über künftige Produkte und Märkte und unterstützen Sie bei der Etablierung neuer „grüner“ und innovativer Wasserstoffprodukte im Erdgas- und Wärmemarkt. Sprechen Sie uns an! 


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