20.09.2023 | Webmagazin 2023/04 Kommunale Wärmeplanung: Herausforderung für Kommunen und Stadtwerke

Die Rolle der Kommunen und der Stadtwerke im Kontext der aktuellen Rechtslage Frank Schäfer | Stefan Mischinger
frank.schaefer@bet-energie.de

Das „Wärmeplanungsgesetz“ auf Bundesebene steht kurz vor der Verabschiedung; das „Gebäudeenergiegesetz“ wurde am 08.09.2023 im Bundestag verabschiedet. Die sehr hohen Fördersätze für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (kWP) nach Kommunalrichtlinie (KRL) laufen Ende 2023 aus. Wie wird die Transformationsplanung für Wärmenetze mit der kWP verzahnt? Diese Fragen stellen sich derzeit Kommunen und vor allem die örtlichen Energieversorger und Verteilnetzbetreiber.

Mit dem „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG, derzeit im Entwurf vorliegend) werden auf Bundesebene die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung (kWP) sowie zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gelegt. Für die kommunale Wärmeplanung erfolgt die Konkretisierung auf Länderebene mit eigenen länderspezifischen Gesetzgebungen. Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachen und Schleswig-Holstein haben bereits eigene Gesetze erlassen. Es ist davon auszugehen, dass auch die übrigen Bundesländer noch in diesem Jahr entsprechende Gesetze beschließen werden, die dann ab dem 01.01.2024 gelten dürften. 

Das WPG verpflichtet (nach derzeitigem Entwurf) alle Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kWP aufzustellen, kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben eine Frist bis zum 30.06.2028. Im Rahmen einer im aktuellen WPG-Entwurf beschriebenen Eignungsprüfung besteht die Möglichkeit, eine „verkürzte Wärmeplanung“ durchzuführen.

Kommunen können nur noch bis zum 31.12.2023 einen Förderantrag mit den erhöhten Fördersätzen gemäß der Kommunalrichtlinie von 90% (bzw. 100%) für die Erstellung einer kWP stellen. Ab dem 01.01.2024 werden die Fördersätze auf 60% (bzw. 80%) abgesenkt. 

Gleichzeitig schreibt das Wärmeplanungsgesetz im aktuellen Entwurf vor, dass Wärmenetzbetreiber, die ihre Netze nicht ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Abwärme betreiben, bis zum 31.12.2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan (auch „Transformationsplan“ oder kurz „Trafo-Plan“) erstellen müssen. Die Erstellung dieser Pläne wird ihrerseits über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) mit 50% gefördert. 

1. Was heißt das für die Kommunen?

Die ca. 11.000 Kommunen in Deutschland müssen innerhalb von knapp drei, bzw. fünf Jahren eine kWP erstellen. Dazu können sie sich externer Beratungsbüros oder aber auch der Stadtwerke bedienen. Neben der Ausfüllung der Rolle als „planungsverantwortliche Stelle“ stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die fachlich komplexen Prozesse zu steuern und die Ergebnisse zu bewerten. Darüber hinaus müssen sie insbesondere einen kontinuierlichen Umsetzungsprozess etablieren. Dies gilt umso mehr, wenn sich Kommunen oder das jeweilige Bundesland ambitioniertere Ziele als die Klimaneutralität 2045 gesetzt haben. 

Kommunen benötigen daher ein klares, mit allen Akteuren abgestimmtes Zielkonzept („Wärmewendestrategie“) und ein individuelles Maßnahmenbündel zur Umsetzung. Sie werden konkrete, gebietsscharfe Maßnahmen erarbeiten, beplanen und vorlegen sowie deren Umsetzung nachhalten müssen.
Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und entsprechende Beteiligungsformate für die gesellschaftlichen Gruppen sind elementar für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Einbindung der örtlichen Energieversorger und Netzbetreiber mit ihrer Kompetenz und lokalen Präsenz ist elementar für die Realisierung der Wärmewende.

2. Was bedeutet das für die Stadtwerke und Netzbetreiber?

Gerade Stadtwerke sind eng verbunden mit den jeweiligen kommunalen Zielsetzungen. Mit ihrer Kompetenz und ihren Fachkräften unterstützen Stadtwerke die Kommunen häufig schon heute in energietechnischen und energiewirtschaftlichen Themenstellungen. Darüber hinaus verfügen  Stadtwerke und Netzbetreiber über einen Großteil der benötigten Datenbasis für die Bestandsanalysen sowohl für die kWP als auch für die Transformationsplanung der Wärmenetze. Auch bei den Potenzialanalysen gibt es Überschneidungen bei der Erstellung der kWP und der Trafo-Planung. Sie bieten sich daher als „geborene Partner“ zur Erstellung (oder zumindest intensiver Mitwirkung) der kWP an. 

Die Fördergeber weisen explizit darauf hin, dass bereits erstellte Ergebnisse zu berücksichtigen sind. Die Zielszenarien haben unmittelbare Auswirkungen auf den Um- und Ausbaubedarf der Energieinfrastruktur auf der Verteilnetzebene. Hier sind mittel- und langfristige Entwicklungen zu erarbeiten und kostenmäßig zu bewerten. Betroffen sind nicht nur die Wärme- und Gasnetze, sondern insbesondere auch die Stromnetze mit weiteren Anforderungen (z. B. an die Ladeinfrastruktur) und ggf. zukünftige Wasserstoffinfrastrukturen. Eine besondere Herausforderung besteht u.a. darin, die noch vorhandenen Erträge aus dem Gasnetzbetrieb für die anstehenden hohen Investitionen in die Wärme- und Stromnetze zu nutzen.

Stadtwerke und Netzbetreiber sollten bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eine aktive Führungsrolle übernehmen, um einerseits Synergien zwischen kWP und Trafo-Planung und andererseits auch Synergien aus einer gemeinsamen Betrachtung mehrerer benachbarter Kommunen heben zu können. Stadtwerke und Netzbetreiber stehen vor der komplexen Aufgabe, die Infrastrukturen integriert und systemisch zu betrachten. Im Ziel sollte hier eine „medienübergreifende Energieverteilstrategie“ erarbeitet werden, die auch langfristig eine Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit gewährleitet und gleichzeitig die Basis für eine erfolgreiche kommunale Wärmewende schafft. BET unterstützt Sie bei diesen komplexen Fragestellungen, sprechen Sie uns gerne an.

Frank Schäfer | Stefan Mischinger
 


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