06.02.2023 | Webmagazin 2023/01 Klimaneutrale Industrie: Instrumente für die Transformation

Förderung von Dekarbonisierungsinvestitionen Laszlo Hartung | Lukas Schuffelen
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Der Industriesektor in Deutschland steht vor massiven Veränderungen. Beschleunigt durch Ukraine-Krieg und Sorge vor einer Gasmangellage ist die politische Zielsetzung für den Sektor der Umstieg auf klimaneutrale Produktionsverfahren. Um die festgelegten klimapolitischen Ziele zu erreichen, müssen dazu schnell hohe Investitionen in Anlagen und Infrastruktur erfolgen. Anstoß für diese Investitionen gibt nicht nur der Klimaschutz, sondern auch die langfristige Konkurrenzfähigkeit im globalen Wettbewerb, denn insbesondere in den USA wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Industrie stark gefördert. Die Bundesregierung plant künftig, die Mehrkosten der Industrie über sogenannte Klimaschutzverträge zu fördern und stellt dazu einen zweistelligen Milliardenbetrag bereit.

Für das Ziel „Klimaneutrales Deutschland bis 2045“ ist die Dekarbonisierung der Industrie elementar. Dabei besteht die Herausforderung darin, dass industrielle Produktionsprozesse anders als Anlagen in anderen Sektoren oft nicht vollständig elektrifiziert werden können und den Einsatz klimaneutraler Gase erfordern. Daher müssen häufig zusätzlich zu den Investitionen in alternative Produktionsprozesse neue Bezugswege und Infrastruktur aufgebaut werden. 

Die USA haben mit dem Inflation Reduction Act ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, durch das die amerikanische Industrie massiv beim Umstieg auf regenerative Verfahren unterstützt wird. Um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, möchte oder muss die Investitionsförderung in der EU und Deutschland nachziehen. 

Ein Treiber des Transformationsprozesses in Deutschland und Europa ist der ökonomische Anreiz, der sich aus der Bepreisung von CO2-Emissionen ergibt. Aktuell wird der Bepreisungsmechanismus und dabei insbesondere die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus diskutiert. Zudem soll sich die Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien zukünftig am CO2-Zertifikatspreis in Form von sogenannten Klimaschutzverträgen orientieren. Durch die Klimaschutzverträge wird den Industrieunternehmen eine feste Kompensation der Mehrkosten, die sich durch die Umstellung ihrer Anlagen auf CO2-freie Verfahren ergeben, zugesichert. Sind die Verträge so ausgestaltet, dass der aktuelle CO2 -Preis berücksichtigt wird, beträgt die Förderung die Differenz zwischen den Mehrkosten der Transformation pro eingesparten CO2-Emissionen und den Betriebskosten inklusive CO2-Preis der herkömmlichen Anlage. Diese Vertragsform nennt sich Carbon Contract for Difference(kurz CCfD). Die ersten CCfDs sollen dieses Jahr verhandelt werden und eine Laufzeit von 15 Jahren betragen. Das BMWK stellt dafür einen zweistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung.  

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