09.05.2019 | 2019/02 Es brennt! Wer zahlt?

Kosten für die Löschwasserbereitstellung von Oliver Radtke und Hendrik Berhalter
oliver.radtke@bet-energie.de

Die Bereitstellung von Löschwasser ist Teil der Daseinsvorsorge, die eigentlich von den Kommunen erbracht werden muss. Diese wird in der Regel durch den Wasserversorger durchgeführt. Welche Kosten entstehen und wer trägt diese

Wer zahlt eigentlich die Sicherstellung der Löschwassergrundversorgung?

Die Sicherstellung der Löschwassergrundversorgung obliegt in den meisten Bundesländern der Verantwortlichkeit und Trägerschaft der Kommunen und wird vorwiegend über das öffentliche Trinkwassernetz sichergestellt. Bei privatrechtlich organisierten Versorgungsunternehmen bietet sich die vertragliche Regelung hinsichtlich Sicherstellung von Leistungen und deren Finanzierung im Rahmen der Wegenutzungsverträge an. Zu beachten ist, dass in diesen Fällen die Kosten, welche durch die Sicherstellung der Löschwassergrundversorgung anfallen und im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung erfolgen, nicht dem Endkunden über die Wasserpreise in Rechnung gestellt werden dürfen.

In der Praxis erfolgt keine Systemtrennung zwischen Trinkwasser- und Löschwassergrundversorgung. Die Versorgung geschieht durch ein und dasselbe Versorgungsnetz. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer belastbaren Abgrenzung der Kosten zur Sicherstellung der Löschwassergrundversorgung.

Wie erfolgt die Kostenabgrenzung zwischen Löschwasserbereitstellung und Trinkwasserversorgung?

Bei der Dimensionierung eines Verteilnetzes sind zwei Aufgaben zu erfüllen – die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und die Abdeckung des Löschbedarfes im Brandfall. Grundsätzlich kann als wesentliche kostentreibende Funktion der Wasserversorgungssysteme der Spitzenbedarf im Versorgungs-gebiet angesehen werden. Dieser wird durch den Bedarf der jeweiligen Kundengruppen und deren Abnahmeverhalten oder aber durch die Sicherstellung der Löschwassergrundversorgung beeinflusst.

Die Schwierigkeit besteht darin, die Kosten zwischen Löschwassergrundversorgung und Trinkwasserversorgung abzugrenzen.

Grundlage für die Ermittlung der Löschwasserkosten ist die Überlegung, dass technische Versorgungseinrichtungen für die Bereitstellung von Löschwasser größer dimensioniert wurden, als es für die reine Trinkwasserversorgung erforderlich gewesen wäre. Potenziell betroffen sind:

• Leitungen
• Hydranten
• Hochbehälter
• Pumpwerke

So sind beispielsweise Rohrleitungen mit einem größeren Durchmesser allein deshalb verlegt worden, damit diese die erforderlichen Löschwassermengen führen können. Im Falle einer (fiktiven) reinen Trinkwasserversorgung, bei der Löschwasser über andere Wege bereitgestellt würde, wäre ein Leitungsnetz mit geringeren Leitungsdurchmessern ausreichend gewesen.

Die Mehrkosten, die durch die größere Dimensionierung entstehen, können nun der Löschwasservorhaltung zugeordnet werden. Hierbei sollten sowohl die Kapitalkosten als auch die Betriebskosten berücksichtigt werden.

In welcher Bandbreite liegen nun die Kosten, die der Löschwasserbereitstellung zuzuordnen sind?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die individuelle Kostensituation, die vorherrschenden Preise für die Mehrdimensionierung und das Versorgungssystem berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen von verschiedenen Untersuchungen wurde durch B E T eine Bandbreite für die Kosten der Löschwasserbereitstellung von 2 % bis 8 % an den Gesamtkosten der Wasserversorgung ermittelt.

Und nun?

Die Wasserpreise stehen in letzter Zeit häufiger unter Beobachtung der Kartellämter und der Verbraucher. Zusätzlich muss auch die Wassersparte einen wirtschaftlichen Beitrag leisten. Insofern sollte jeder Wasserversorger prüfen, ob eine sachgerechte Verrechnung der Kosten für die Löschwasserbereitstellung gegeben ist.


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