Eine zentrale Aussage der im Januar von Bundesminister Robert Habeck vorgestellten „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ ist, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele sämtliche Sektoren ihre Anstrengungen vervielfachen müssen – also neben der Energiewirtschaft auch der Verkehrssektor. Dieser wird in der aktuellen Prognose des BMWKs seine gesetzlich vorgegebene Zielmarke bis 2030 um insgesamt mehr als 40 Mio. t CO2-Äquivalente verfehlen.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung mit Förderprogrammen und gesetzlichen Vorgaben darauf hinwirken wird, das im Koalitionsvertrag ausgegebene Ziel von mindestens 15 Mio. vollelektrischen Pkw zu erreichen. Zur Attraktivitätssteigerung der Elektromobilität trägt dabei auch die für Mitte des Jahres erwartete Absenkung der EEG-Umlage bei. Die Eröffnungsbilanz des BMWKs erhöht damit den Handlungsdruck – nicht nur auf private Nutzer*innen, sondern auch auf privatwirtschaftliche und öffentliche Fuhrparkbetreiber.
Stadtwerke sind dabei gleich in mehrerlei Hinsicht betroffen: Mit ihren eigenen Fahrzeugen, als Versorger lokaler Unternehmen, die vor der Herausforderung der Fuhrparkumstellung stehen und als Energiedienstleister für private Nutzer*innen.
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