Dezember 2021
Die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Strom- und Gasnetze wird immer komplexer und beschäftigt zunehmend die Gerichte. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund legt deshalb zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh) und dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) ein Positionspapier vor, in dem gesetzlicher Änderungsbedarf gegenüber einer neuen Bundesregierung geltend gemacht wird.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat das Positionspapier in seiner Präsidiumssitzung am 15. November 2021 verabschiedet. Das Papier ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:
Download-Positionspapier
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Die Vergabe von Energiekonzessionen ist rechtlich komplex, bindet erhebliche personelle Kapazitäten in den Städten und Gemeinden und ist häufig Gegenstand jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Folge ist, dass die Einnahmen aus dem Recht zur Nutzung der gemeindlichen Wege und Plätze durch Energieleitungen kaum noch in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Aufwand stehen. Zudem sorgt die rechtlich unklare Situation beim Netzeigentum für eine Zurückhaltung bei notwendigen Investitionen in moderne Energienetze. Dabei hängt der Erfolg der Energiewende und des Klimaschutzes besonders von den Netzen ab. Diese sind für die CO2-mindernde und damit umweltfreundliche Koppelung der Sektoren Strom, Wärme, Verkehr im Sinne einer örtlichen Energiepolitik die zentrale Drehscheibe!
Damit die Gemeinden ihre örtliche Energiepolitik bestmöglich ausgestalten können, wird in dem Positionspapier „Kernforderungen bei der Konzessionsvergabe im Energiebereich“ insbesondere in den nachfolgenden Punkten Änderungsbedarf formuliert:
Es wird vorgeschlagen, das Konzessionsvergabeverfahren zu vereinfachen. Bei vielen Städten, besonders aber bei den kleineren Gemeinden, besteht ein großes Missverhältnis zwischen dem Aufwand des Konzessionsvergabeverfahrens und den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe. Darüber hinaus wird ein Vorschlag zur Beschleunigung von Netzübernahmen unterbreitet, damit der Streit über den Netzkaufpreis nicht zu einer jahrelangen Verzögerung der Netzübernahme führt. Um bei Rechtsstreitigkeiten über Konzessionsvergaben eine Zersplitterung der Rechtsprechung zum Konzessionsrecht zu vermeiden, wird zudem vorgeschlagen, dass hierfür künftig das kartellvergaberechtliche Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern zur Anwendung kommt. Nicht zuletzt müssen mit einer Reform der Konzessionsvergabe im Energiebereich auch rechtssichere Regelungen im Bereich der Wasserstoffnetze getroffen werden.
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